Zum anderen sollten Kinder befähigt werden, sich sicher im Wasser zu bewegen. Das Spielen und Bewegen im Wasser dient somit nicht nur der Bewegungsförderung, sondern auch der Unfallprävention. In der Kindertageseinrichtung steht dabei die Wassergewöhnung an erster Stelle, Schwimmen lernen ist nicht vorrangiges Ziel. Aus diesem Grund werden im Folgenden neben Sicherheitshinweisen und organisatorischen Empfehlungen auch methodische Hinweise zur Wassergewöhnung gegeben. Die Hinweise und Empfehlungen richten sich an Kindertageseinrichtungen, die Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreuen.
Material und Links
Die Broschüre „DGUV Information 202-079 „Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen“ kann auf der Internetseite der DGUV heruntergeladen werden.
DGUV Information 202-079 „Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen“
Kontakt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Rückmeldungen gerne an:
Frau Katy Völker
wasserwacht(at)drk(dot)de